FOLLOW GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Influencer
HINTERGRUND
A. Der Influencer, der entweder (a) eine Einzelperson mit Präsenz auf Social-Media-Plattformen und/oder einem eigenen Blog ist („Individueller Influencer“) oder (b) eine Organisation, die Influencer verwaltet („Influencer-Agentur“), steht in vertraglicher Beziehung zur FOLLOW GmbH („FOLLOW“). FOLLOW vermittelt Kooperationen zwischen Influencern und werbetreibenden Unternehmen und übernimmt die organisatorische und kommunikative Abwicklung von Kampagnen.
B. Der Influencer erklärt sich bereit, im Rahmen von Kampagnenaufträgen digitale Inhalte – darunter insbesondere Social-Media-Posts, Videos, Reels, Stories, Blog-Artikel und Live-Streams (gemeinsam „Inhalte“) – zu erstellen und auf den eigenen Kanälen zu veröffentlichen. Die Inhalte werden mit FOLLOW und dem jeweiligen Kunden („Auftraggeber“) abgestimmt, zur Freigabe eingereicht und anschließend gemäß dem Kampagnenauftrag veröffentlicht.
1. GELTUNGSBEREICH UND DAUER
1.1 Diese Bedingungen („Bedingungen“) gelten ab dem Zeitpunkt der Annahme durch den Influencer und finden auf sämtliche Kampagnenaufträge, Buchungsformulare oder vergleichbare Vereinbarungen Anwendung (jeweils ein „Kampagnenauftrag“), die FOLLOW dem Influencer im Rahmen der Zusammenarbeit zur Umsetzung von Leistungen übermittelt.
1.2 Jeder Kampagnenauftrag stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen FOLLOW und dem Influencer dar und unterliegt den Bestimmungen dieser Bedingungen.
2. KAMPAGNENAUFTRÄGE
2.1 FOLLOW kann dem Influencer im Rahmen der Zusammenarbeit Kampagnenaufträge unterbreiten, in denen die zu erbringenden Leistungen – insbesondere die Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten zugunsten eines bestimmten Auftraggebers – konkret beschrieben sind. Ein Kampagnenauftrag wird verbindlich, sobald er vom Influencer schriftlich (z. B. per E-Mail oder digitaler Zustimmung) angenommen wird.
2.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem einzelnen Kampagnenauftrag gelten vorrangig die Regelungen des jeweiligen Kampagnenauftrags.
3. BEREITSTELLUNG VON INHALTEN
3.1 Der Influencer verpflichtet sich, Inhalte gemäß den Vorgaben des jeweiligen Kampagnenauftrags sowie unter Beachtung dieser Bedingungen (einschließlich etwaiger beigefügter Richtlinien, z. B. Influencer-Guidelines) zu erstellen, rechtzeitig an FOLLOW zu übermitteln und nach Freigabe ordnungsgemäß auf den eigenen Kanälen zu veröffentlichen.
3.2 Kampagnenbezogene Termine, insbesondere Start- und Endzeitpunkte für die Veröffentlichung, sind verbindlich, da diese für den Auftraggeber in der Regel zeitkritisch sind.
3.3 Die Nutzung von generativen KI-Plattformen (z. B. zur Texterstellung oder Bildgenerierung) zur Erstellung von Inhalten ist nur zulässig, wenn FOLLOW dies vorab ausdrücklich schriftlich genehmigt hat.
4. KÜNDIGUNG UND BEENDIGUNG
4.1 FOLLOW ist berechtigt, einen Kampagnenauftrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Veröffentlichungstermin schriftlich (z. B. per E-Mail) zu stornieren.
4.2 Bei einer wesentlichen Pflichtverletzung des Influencers kann FOLLOW den Kampagnenauftrag mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Influencer den Verstoß nicht innerhalb von 48 Stunden nach entsprechender Mitteilung behebt.
4.3 FOLLOW verpflichtet sich, das Feedback des Auftraggebers zu den eingereichten Inhalten innerhalb von 7 Werktagen zu übermitteln. Eine finale Freigabe erfolgt grundsätzlich innerhalb von maximal zwei Überarbeitungsschleifen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. PLATZIERUNG UND POSITIONIERUNG VON INHALTEN
5.1 Der Influencer stellt sicher, dass die im Rahmen von Kampagnen veröffentlichten Inhalte in einem geeigneten Umfeld platziert werden. Insbesondere gilt:
5.1.1 Inhalte dürfen nicht in direktem Zusammenhang mit redaktionellen oder visuellen Inhalten stehen, die Gewalt, Pornografie, Rassismus, Hassrede, extremistische Weltanschauungen oder nachweislich falsche Informationen („Fake News“) fördern oder verbreiten.
5.1.2 Es darf keine Verlinkung zu Websites oder Plattformen erfolgen, die gegen geltende Urheberrechtsgesetze verstoßen oder entsprechende Verstöße fördern.
5.2 Bei Verstößen gegen diese Vorgaben verpflichtet sich der Influencer, nach Benachrichtigung durch FOLLOW innerhalb von maximal 3 Stunden geeignete Korrekturmaßnahmen vorzunehmen (z. B. Entfernung oder Anpassung des betroffenen Inhalts).
6. UNZULÄSSIGER TRAFFIC UND INTERAKTIONEN
6.1 Als „unzulässiger Traffic“ gelten alle Interaktionen, die nicht organisch oder authentisch zustande gekommen sind. Dazu zählen insbesondere gekaufte Follower, automatisierte Bots, bezahlte Likes oder künstlich generierte Videoaufrufe.
6.2 Der Influencer verpflichtet sich, im Zusammenhang mit Kampagneninhalten weder unzulässigen Traffic zu generieren noch entsprechende Dienste in Anspruch zu nehmen.
7. VERGÜTUNG
7.1 Die Vergütung des Influencers erfolgt auf Basis individuell vereinbarter Honorare, die in einem jeweiligen Kampagnenauftrag oder separaten Buchungsformular schriftlich festgehalten werden.
7.2 FOLLOW verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung an den Influencer nach vollständiger und ordnungsgemäßer Leistungserbringung sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung auszuzahlen, sobald der entsprechende Zahlungseingang durch den Kunden erfolgt ist. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen internen Zahlungsabläufe.
7.3 Alle vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Influencer umsatzsteuerpflichtig ist.
7.4 Falls gesetzliche Quellensteuern einbehalten werden müssen, ist FOLLOW berechtigt, entsprechende Abzüge vorzunehmen. Beide Parteien verpflichten sich, bei der Klärung und Optimierung steuerlicher Rahmenbedingungen zu kooperieren.
8. GARANTIEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN
8.1 Der Influencer sichert zu und gewährleistet, dass:
8.1.1 er uneingeschränkt geschäftsfähig ist und über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse zur Durchführung der Kampagnenleistungen verfügt;
8.1.2 sämtliche geltenden Gesetze, insbesondere zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und zur Kennzeichnungspflicht von Werbung, eingehalten werden;
8.1.3 durch die Zusammenarbeit keine bestehenden Verträge verletzt werden;
8.1.4 alle gelieferten Inhalte:
a) originär vom Influencer stammen und rechtmäßig erstellt wurden,
b) keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen,
c) den vereinbarten Qualitätsstandards sowie den branchenüblichen Maßstäben entsprechen,
d) keine ehrverletzenden, rechtswidrigen oder diskriminierenden Aussagen enthalten;
8.1.5 er sein öffentliches Erscheinungsbild während der Vertragslaufzeit in professioneller Weise aufrechterhält und mit dem Image der Kampagne vereinbar handelt;
8.1.6 er gesundheitlich in der Lage ist, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen;
8.1.7 keine laufenden strafrechtlichen Verfahren gegen ihn anhängig sind und keine Vorstrafen vorliegen, die die Zusammenarbeit gefährden könnten.
8.2 FOLLOW ist berechtigt, Inhalte bei berechtigten Beanstandungen (z. B. Rechtsverstöße oder Qualitätsmängel) zurückzuweisen und eine Nachbesserung zu verlangen.
8.3 FOLLOW kann die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beenden, wenn der Influencer durch strafbares oder rufschädigendes Verhalten negativ auffällt oder das Ansehen der Kampagne, des Auftraggebers oder der FOLLOW GmbH beeinträchtigt wird.
9. GEISTIGES EIGENTUM
9.1 Der Influencer bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm im Rahmen eines Kampagnenauftrags erstellten Inhalten. Für Zwecke der jeweiligen Kampagne räumt der Influencer der FOLLOW GmbH eine nicht-exklusive, weltweite, übertragbare und zeitlich begrenzte Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen der vereinbarten Kampagne ein. Dies umfasst insbesondere die Weitergabe an Auftraggeber zur Nutzung im Kampagnenkontext.
9.2 Von FOLLOW zur Verfügung gestelltes Material (z. B. Briefings, Vorlagen, Logos, Texte, Bildmaterial) bleibt geistiges Eigentum der FOLLOW GmbH. Der Influencer erhält daran eine einfache, nicht übertragbare Nutzungslizenz ausschließlich für die Dauer und den Zweck der jeweiligen Kampagne.
9.3 Von Auftraggebern bereitgestellte Materialien (z. B. Produktbilder, Claims, Marken) bleiben Eigentum des jeweiligen Auftraggebers. Auch hier erhält der Influencer lediglich eine eingeschränkte, zweckgebundene Nutzungslizenz für die Kampagne.
10. DATENSCHUTZ
10.1 Unter „Datenschutzrecht“ im Sinne dieser Bedingungen sind sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verstehen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) sowie gegebenenfalls das Telekommunikationsgesetz (TKG 2021).
10.2 Der Influencer verpflichtet sich, alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten, die ihm im Zusammenhang mit der Kampagne bekannt werden, ausschließlich im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verarbeiten.
10.3 Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Kampagne verarbeitet werden (z. B. Kontaktdaten, Briefinginformationen, Rückmeldungen), verbleiben im Eigentum der FOLLOW GmbH bzw. des jeweiligen Auftraggebers.
10.4 Der Influencer verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung von FOLLOW zu verarbeiten und dabei angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu implementieren, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
11. EXKLUSIVITÄT UND KONKURRENZSCHUTZ
11.1 Die im Rahmen eines Kampagnenauftrags erstellten Inhalte dürfen ausschließlich im vereinbarten Kontext verwendet werden und sind nicht für eine anderweitige Verwertung oder Weitergabe bestimmt.
11.2 Der Influencer verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss einer durch FOLLOW vermittelten Kampagne keine direkte Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Auftraggeber einzugehen, sofern dies nicht zuvor mit FOLLOW abgestimmt und schriftlich genehmigt wurde.
12. HÖHERE GEWALT
Im Falle höherer Gewalt – darunter fallen unter anderem Naturkatastrophen, behördlich angeordnete Maßnahmen, Epidemien/Pandemien, Streiks, Stromausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb der Kontrolle einer Partei – ruhen die vertraglichen Pflichten beider Parteien für die Dauer der Störung.
Dauert ein solcher Zustand länger als fünf (5) aufeinanderfolgende Werktage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Kampagnenauftrag durch schriftliche Mitteilung vorzeitig zu beenden. Eine etwaige bereits erbrachte Teilleistung wird anteilig abgerechnet.
13. VERTRAULICHKEIT
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für interne Abläufe, Geschäftsstrategien, Preisvereinbarungen und personenbezogene Daten.
13.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Informationen,
a) die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich zugänglich waren oder ohne Verstoß öffentlich zugänglich werden;
b) die einer Partei bereits rechtmäßig bekannt waren;
c) die auf gesetzlicher Grundlage oder aufgrund behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
13.3 Eine namentliche Nennung der FOLLOW GmbH, ihrer Mitarbeiter:innen oder Auftraggeber in Medien, Posts, Interviews oder auf eigenen Kanälen ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch FOLLOW zulässig.
14. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
14.1 Der Influencer verpflichtet sich, FOLLOW sowie deren Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine Verletzung dieser Bedingungen, gesetzlicher Vorschriften oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) durch den Influencer zurückzuführen sind.
14.2 Eine Haftung von FOLLOW für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Drittschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Eine Beauftragung von Subunternehmern oder Dritten zur Erfüllung der Verpflichtungen des Influencers ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von FOLLOW zulässig.
15.2 Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen vom Influencer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FOLLOW übertragen oder abgetreten werden.
15.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der FOLLOW GmbH in Wien als Gerichtsstand vereinbart.
15.4 Diese Bedingungen enthalten sämtliche Regelungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.5 Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus Wirkung entfalten (z. B. Vertraulichkeit, Rechteeinräumung, Haftung, Konkurrenzschutz), gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
ANHANG: INFLUENCER-RICHTLINIEN
Inhaltseinreichung
Briefings sorgfältig lesen und Inhalte individuell, kreativ und gemäß Vorgabe umsetzen
Einreichung im gewünschten Format, fristgerecht und vollständig
Veröffentlichung erst nach ausdrücklicher Freigabe durch FOLLOW
FOLLOW behält sich die finale Entscheidung über Annahme, Ablehnung oder Änderungswünsche vor
Inhaltsregeln
Inhalte müssen spezifisch für die jeweilige Kampagne erstellt werden
Einwilligungen für abgebildete Personen sind einzuholen und ggf. nachzuweisen
Rechte Dritter (z. B. Musik, Bilder, Marken) dürfen nicht verletzt werden
Plattformregeln (z. B. Instagram, TikTok, YouTube) sind strikt einzuhalten
Werberichtlinien sind zu befolgen (z. B. Kennzeichnungspflicht, UWG, Influencer-Kodex)
Veröffentlichungsregeln
Veröffentlichung erfolgt nur nach schriftlichem „Go-Live“-Signal von FOLLOW
Inhalte müssen mindestens 12 Monate online bleiben, sofern nicht anders vereinbart
Veröffentlichung ausschließlich auf den vereinbarten Plattformen und Kanälen
Werbung ist deutlich zu kennzeichnen (#werbung, #anzeige, #ad o. ä.)
Keine Platzierung der Inhalte in problematischem Kontext (z. B. Hassrede, Desinformation)
Bei Aufforderung durch FOLLOW müssen Inhalte innerhalb von 24 Stunden entfernt werden
AGBs der Plattformen sind einzuhalten
Anforderungen an den Influencer
Mindestalter 18 Jahre
Keine engen Angehörigen als Angestellte bei FOLLOW oder beim Auftraggeber
Beziehungen zu FOLLOW-Mitarbeiter:innen sind offenzulegen
Keine Eintragung auf nationalen oder internationalen Sanktionslisten
Aktive und gepflegte Social-Media-Accounts
Keine schwerwiegenden oder wiederholten Regelverstöße in der Vergangenheit
Einhaltung ethischer, rechtskonformer und professioneller Verhaltensstandards
FOLLOW GmbH
Marc-Aurel-Straße 5, Top 3-6
1010 Wien
Telefon: +43 699 813 06 225
E-Mail: office@followaustria.com
Stand: 13. Juni 2025